Miet- Und Pachtzinsen
Weiterführende Informationen zum Thema
„2 Nr. 3 Bewertungsgesetz) und die Sonderkulturen (§ 52 Bewertungsgesetz).2Die Werte der Sondernutzungen sind aus den jeweils zuletzt festgestellten Einheitswerten oder den nach § 125 des Bewertungsgesetzes ermittelten Ersatzwirtschaftswerten abzuleiten.3Bei Sondernutzungen, deren Werte jeweils 500 Deutsche Mark übersteigen, ist für jede Sondernutzung ein Zuschlag von 512 Euro zu machen.4Satz 3 ist bei der forstwirtschaftlichen Nutzung nicht anzuwenden.“
„Wird der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, ist diese Gewinnermittlungsart auch für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht maßgebend. Ergeben sich bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen im Rahmen der Anwendung des § 13a Abs. 6 EStG Verluste, können diese auch eine negative Totalgewinnprognose begründen und somit zur Annahme einer Liebhaberei führen (>BFH vom 6.3.2003 - BStBl II  S. 702).“
„if(typeof djConfig =='undefined'){ djConfig = config; }else{ for(var option in config){ if(typeof djConfig[option] =='undefined'){ djConfig[option] = config[option]; } } } if (typeof dojoify_done == "undefined") { alert("Problem mit der Ajax Laufzeitumgebung (Dojo Toolkit)"); }“
„ Abschnitt 38 Abs. 5.Dieser Grundsatz ist bezüglich der Hinzurechnungen schon durch den Einleitungssatz des § 8 GewStG zum Ausdruck gebracht, wonach die bezeichneten Beträgen hinzugerechnet werden, "soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt sind".“
„> Abschnitt 56 GewStR 1998 Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste ( § 8 Nr. 10 GewStG )“
„ Abschnitt 56 GewStR 1998 - Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste ( § 8 Nr. 10 GewStG ) “