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Mobiltelefon
Weiterführende Informationen zum Thema
„Nutzen Sie ein Telekommunikationsgerät ausschließlich beruflich, das heißt zu mindestens 90 % (etwa den Zweitanschluss im Arbeitszimmer mit separater Telefonnummer oder das Mobiltelefon), können Sie u.E. die Aufwendungen dafür in voller Höhe geltend machen, da es als Arbeitsmittel gilt. Die Verbindungsentgelte fließen dann nicht in die Berechnung des beruflichen Anteils der übrigen Geräte mit ein.“
„im Internet surfen. Die Regelung gilt also auch für Telekommunikationsgeräte am häuslichen Arbeitsplatz, das Mobiltelefon des Außendienstmitarbeiters oder den Laptop, den Ihnen Ihr Arbeitgeber leihweise überlässt. Es muss sich aber um das Gerät des Arbeitgebers handeln.“
„Auch der Abruf anderer Daten, deren Speicherung oder Verarbeitung ist nicht erlaubt. Es kommt allein darauf an, ob es sich bei dem verwendeten Gerät um ein Mobiltelefon handelt - wozu ausdrücklich auch Smartphones bzw. Handhelds mit Telefonfunktion gehören.“
„Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte.“