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das Steuer-Kompendium
Nebentätigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ein Angestellter nutzt sein Arbeitszimmer zu 40% für seine nichtselbständige Tätigkeit und zu 60% für eine unternehmerische Nebentätigkeit. Nur für die Nebentätigkeit steht ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. An Aufwendungen sind für das Arbeitszimmer insgesamt 2.500 EUR entstanden. Diese sind nach dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen.“
„in dem Heft "Vereine und Steuern", das Sie in allen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen kostenlos erhalten können. Hier ist auf über 100 Seiten alles Wissenswerte unter anderem zum Thema Spenden, begünstigte Nebentätigkeiten, Steuervergünstigungen für Vereine, Gemeinnützigkeitsrecht, usw. zusammengestellt.“
„Liegt keine Lohnsteuerkarte für die Nebentätigkeit vor, handelt es sich aber trotzdem um eine nichtselbständige Arbeit, erfolgt eine Eintragung nach Abzug von 1.848 EUR in Zeile 19 der Anlage N.“
„Mustertext für eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen unerlaubter Nebentätigkeit. ...mehr“