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Neue Fahrzeuge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bereits seit dem letzten Jahr stehen die Eckpunkte der Kfz-Steuer-Reform fest. Die neue CO2-Abhängige Steuer gilt danach nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2009 zugelassen werden. Obwohl diese Pläne bereits im Dezember auf der Internetseite des Finanzministeriums “
„Grund: Durch die neuere Rechtsprechung des BGH war in der Praxis eine Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit entstanden. Nach Ansicht kritischer Praktiker und Gesellschaftsrechtsspezialisten wird in den bisherigen Reformansätzen das Cash-Pooling aber noch nicht auf solide Rechtsgrundlagen gestellt. Vermögen darf danach in einen Cash-Pool abgeführt werden, wenn es sich um eine Vorleistung der Gesellschaft handelt und diese im Interesse der Gesellschaft erfolgt (§ 30 Abs.“
„Neben der Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen, bietet die neue Version folgende Leistungsmerkmale:“
„Sind mehrere betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden, die von mehreren Personen privat genutzt werden können, will das Finanzamt bis zum Gegenbeweis der Nichtprivatnutzung grundsätzlich für so viele Fahrzeuge einen Privatanteil ansetzen, wie private Nutzer vorhanden sind. Sind mehr Fahrzeuge als Nutzer vorhanden, sind die Privatanteile nach den Fahrzeugen mit dem höchsten Listenpreis zu ermitteln ...“
„Die Änderung des Kfz-Steuergesetzes habe lediglich bereits gültiges Recht konkretisiert. Denn aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hätte für die betroffenen Fahrzeuge bereits seit Ende 2004 die Pkw-Besteuerung gegolten. Die von den Klägern angeführte EU-Richtlinie entstamme dem Verkehrsrecht, und sei für das Steuerrecht nicht bindend (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.8.2007, Az. 8 V 1/07).“
„[02.04.2007] - Die drastische Steuererhöhung für Wohnmobile und Fahrzeuge über 2,8 Tonnen Gewicht schlägt sich in einigen Bundesländern jetzt in den Steuerbescheiden nieder. Wenn auch Sie zur Kasse gebeten werden, sollten Sie genau hinschauen: Viele Finanzämter rechnen falsch.“
„Bundesrat verabschiedet neue steuerliche Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (07.07.2008)“
„Tilgung von Darlehen für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen nach § 6 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz“
„Teil 1: Wohnmobile und Fahrzeuge über 2,8 t Gewicht: Drastische Kfz-Steuererhöhung rückwirkend beschlossen “
„Tilgung von Darlehen für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen nach § 6 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz“
„Vorsteuerbeschränkung gemischt genutzter Fahrzeuge kommt zurück (24.06.2008) “