Notariatsgebühren
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Wirtschaftlich mit einem § 10e-Objekt zusammenhängende Schuldzinsen
„6a EStG gehören neben den laufenden Schuldzinsen auch die Erbbauzinsen, das Damnum und die Geldbeschaffungskosten (z.B. Schätzungsgebühren, Gebühren für die Hypothekenvermittlung, Bürgschaftsgebühren, Bereitstellungszinsen für Bankkredite, Notariatsgebühren), soweit sie nicht bereits nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden können.“