Notwendiges Betriebsvermögen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen sind. Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen.“
„Die gesetzliche Einschränkung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens betrifft ausschließlich die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge durch den Unternehmer, durch Freiberufler oder andere Selbstständige und führt zu keiner Änderung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen werden ...“