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das Steuer-Kompendium
Nullzone
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine Vielzahl von Reformen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht macht es selbst Profis in Lohnbüros und Steuerkanzleien schwer, immer den aktuellen Gesetzesstand umzusetzen. Bei Stichworten wie Nullzone, Mindestkirchensteuer, Progressionsvorbehalt oder Störfall bei Altersteilzeit müssen auch geübte Lohnabrechnende zum Nachschlagewerk greifen. Umso verwirrender stellt sich die Materie demjenigen dar, der erstmals mit Lohnabrechnungsfragen konfrontiert ist. Der Blick in“
„Bis zu einer bestimmten Höhe der monatlichen Lohnsteuer wird überhaupt kein Solidaritätszuschlag erhoben (Nullzone; § 3 Abs. 4 SolZG). Daran schließt sich ein Ãbergangsbereich mit einem gemilderten Solidaritätszuschlag an. Die Nullzone beträgt bei der Steuerklasse III â?¬ 162,00, bei allen anderen Steuerklassen â?¬ 81,00.“