Nutzungsdauer
Unter der Nutzungsdauer versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese wird geschätzt, da sie im Jahr der Anschaffung nicht genau bekannt ist, und richtet sich nach der erfahrungsgemäßen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; man nennt sie dann „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, welche von der Finanzverwaltung in den so genannten AfA-Tabellen festgelegt wird, bestimmt den Prozentsatz, mit dem ein Wirtschaftsgut jährlich abgeschrieben werden kann.
Weiterführende Informationen zum Thema
steuerlinks.de - Nutzungsdauer
„Jedes Wirtschaftsgut, dass einem natürlichen Verschleiß unterliegt, hat eine bestimmte Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird von der Finanzverwaltung bestimmt.“
Wikipedia - Nutzungsdauer
„Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Es wird unterschieden zwischen geschätzter und tatsächlicher Nutzungsdauer.“