Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese wird geschätzt, da sie im Jahr der Anschaffung nicht genau bekannt ist, und richtet sich nach der erfahrungsgemäßen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; man nennt sie dann „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, welche von der Finanzverwaltung in den so genannten AfA-Tabellen festgelegt wird, bestimmt den Prozentsatz, mit dem ein Wirtschaftsgut jährlich abgeschrieben werden kann.

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