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Optionsrecht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine Flugbegleiterin macht von ihrem tarifvertraglichen Optionsrecht Gebrauch, wonach sie eine einmalige Abfindung erhält, wenn sie ihr fliegerisches Arbeitsverhältnis beendet. Diese Abfindung ist nicht steuerfrei, weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitgeber veranlasst ist. Die Zahlung kann aber als Entschädigung steuerbegünstigt sein (BFH-Urteil vom 8.8.1986, VI R 28/84, BStBl. 1987 II S. 106).“
„Verkauf eines schuldrechtlichen Optionsrechts zum Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen kann zu einem nach § 17 EStG steuerbaren Gewinn führen - Anwartschaft - Anwartschaftsrecht - gegen Mitgesellschafter gerichtetes Optionsrecht - Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen“