Organschaft (GewSt)
Weiterführende Informationen zum Thema
„September 2003 - I R 55/02 - (BStBl 2004 II S. 534)" href="DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/koerperschaftsteuer__umwandlungsteuerrecht/005.html">Rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH; Anwendung des BFH-Urteils vom 17. September 2003 - I R 55/02 - (BStBl 2004 II S.“
„Die stille Gesellschaft an einer GmbH ist vor allem in steuerlicher Hinsicht von Interesse (Verrechung von Verlustzuweisungen; Beteiligungskonstrukt bei fehlenden Organschaft-Möglichkeiten). Aufgrund der restriktiven Rechtsentwicklung konzentrieren sich die positiven Steuerfolgen im Wesentlichen “
„Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei der Organschaft ( § 14 KStG) “
„ Abschnitt 41 GewStR 1998 - Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft “