Pauschbetrag Für Versorgungsbezüge
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag
„Neu hinzugekommen zum Versorgungsfreibetrag ist ab dem Jahr 2005 ein Zuschlag (§ 19 Abs. 2 EStG), der ein Ausgleich für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ist. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist unabhängig von der Höhe der Versorgungsbezüge. Ab 2006 werden für jeden neu in den Ruhestand tretenden Jahrgang Freibetrag und Zuschlag schrittweise verringert.“
steuernetz.de - Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern
„Zwischen nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sollen der Ausbildungsfreibetrag, der Behinderten- oder der Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder anders als hälftig aufgeteilt werden.“
EStG - Einzelnorm
„1 Nr. 1, 1a, 4, 5, 7 bis 9 und nach § 10b wird ein Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen (Sonderausgaben-Pauschbetrag), wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist.“
steuernetz.de - Pflichtveranlagung von Nichtarbeitnehmern
„Die Betragsgrenzen ergeben sich als Summe aus dem Grundfreibetrag (â?¬ 7.664/â?¬ 15.328) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (â?¬ 36/â?¬ 72).“