Personengesellschaft, Gewerbesteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuLi - Ausgabe 197 vom 05.06.2008 (Themen u.a. )
„Bei einer Personengesellschaft hingegen ist die Abgrenzung mehrerer Einkunftsarten bei mehreren Steuerpflichtigen erforderlich, die diese zudem noch in unterschiedlicher Intensität verwirklichen können. Dies eröffnet eine Vielfalt von Kombinationsmöglichkeiten an Tätigkeiten und Vermögensobjekten mit Einkunftsarten und Steuerpflichtigen bei einer Personengesellschaft, die die Möglichkeiten eines Einzelunternehmers bei weitem übertreffen ...“
Steuern-aktuell Links zu aktuellen Steuerfragen
„Umqualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, zu deren Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft gehört, in gewerbliche Einkünfte “
Bundesministerium der Finanzen: BFH-Entscheidungen
„Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an einer Freiberufler-Personengesellschaft, so erzielt die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.“
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„stimmt es,dass eine Komplementär GmbH einer GmbH & Co.KG nicht gewerbesteuerpflichtig ist,sofern sie tatsächlich nur die Haftungsfunktion ausübt? Es gibt da wohl ein BFH Urteil darüber denn gemäß § 2(2) GewStG wäre sie ja gewerbesteuerpflichtig kraft Rechtsform. Leider kann ich das Urteil nicht finden und auch aus der Praxis kenne ich diese Handhabung nicht.“
UmwStG - Ãbersicht
„ § 18 UmwStG - Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft “
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„Bedenken Sie auch, dass eine GmbH zur Errechnung der nicht mehr als BA abzugsfähigen Gewerbesteuer keinen Freibetrag hat.“
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„Gutachten zur neuen gewerbesteuerlichen Schuldzinsenhinzurechnung“