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das Steuer-Kompendium
Pflegegeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„In Österreich ist Pflegegeld eine Leistung des Bundespflegegeldgesetzes. [1] [2] Eine jährliche Anpassung an die Inflation steht noch aus ...“
„Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden ...“
„Abgesehen von der Pflege durch Eltern ( § 33b Abs. 6 Satz 2 EStG ) schließen Einnahmen der Pflegeperson für die Pflege unabhängig von ihrer Höhe die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags aus. Hierzu gehört grundsätzlich auch das weitergeleitete Pflegegeld ...“
„Zufällige Entgelte für gelegentliche Leistungen, die nicht in der Absicht erbracht wurden, Einkünfte zu erzielen, z.B. Entgelt für Spendensammeltätigkeit, Erbeinsetzung für gelegentliche Hilfeleistung, Pflegegeld bei sittlicher Verpflichtung zur Pflege, gesetzliche Finderlöhne.“
„Der Pflege-Pauschbetrag wird nur dann gewährt, wenn Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten (§ 33b Abs. 6 EStG), weder als Pflegevergütung noch als Ersatz für eigene Aufwendungen (BFH-Urteil vom 2.3.2002, BStBl. 2002 II S. 417) ...“