Pflegekinder
Weiterführende Informationen zum Thema
Steuertipps.de - Steueränderung
„§ 7 Abs. 3 PflegeZG Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (eigene oder solche des Lebens- oder Ehepartners), Schwiegerkinder und Enkelkinder.“
steuernetz.de - Der vollständige Antrag (Erst- oder Erhöhungsantrag)
„Lebensjahres. Für Pflegekinder und Auslandskinder müssen Sie den Eintrag dagegen immer beim Finanzamt beantragen, ebenso für volljährige Kinder.“
Steuertipps.de - Kindergeld, Elterngeld & Co.
„Pflegekinder: Kindergeld und Steuervorteile für Pflegeeltern“