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das Steuer-Kompendium
Pflegekosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„zum Unterhalt verpflichtet ist (z. B. seine Eltern oder Kinder), können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, sofern die tatsächlich angefallenen Pflegekosten von den reinen Unterbringungskosten abgegrenzt werden können (>BFH vom 12.11.1996 - BStBl 1997 II  S. 387). Zur Berücksichtigung von besonderem Unterhaltsbedarf einer unterhaltenen Person (z. B. wegen Pflegebedürftigkeit) neben typischen Unterhaltsaufwendungen >BMF vom 2 ...“
„Auflage: die Eltern in alten und kranken Tagen zu pflegen. Ist nun dieser Pflegefall eingetreten, können die Kinder die Pflegekosten als dauernde Last abschreiben, soweit die allgemeinen übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Einzutragen sind hier aber nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen, wie zum Beispiel die Kosten für Pflegehilfsmittel, Medikamente oder bezahlte Pflegekräfte, nicht das persönliche Engagement ...“
„Die Frage, ob eine zu betreuende Person, welche in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegekosten, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der so genannten Pflegestufe 0 vereinbart hat, steuerlich abziehen darf, beantwortet das höchste deutsche Finanzgericht zu Gunsten der Steuerbürger.“
„Zunächst natürlich der Pflegepauschbetrag von 924 EUR. Dann können Sie aber auch die Pflegekosten in der Tagesstätte zusätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Und schließlich sind auch noch die Verpflegungskosten in der Tagesstätte und am heimischen Herd Unterhaltsaufwendungen für bedürftige Personen und als solche abzugsfähig. “
„Pflegesätze der Pflegestufe 0 haben Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, selbst zu tragen. Erst ab Pflegestufe I übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten.“