Pflegeversicherung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es gilt der Grundsatz ?Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung-. Dies bedeutet: Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, wird in der Gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, und zwar bei der Pflegekasse, die bei seiner Krankenkasse errichtet ist. Freiwillig Versicherten wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, zur Privaten Pflegeversicherung zu wechseln.“
„Bei dieser Vorgehensweise wird Ihnen der erhöhte Behindertenpauschbetrag nicht gewährt. Da zudem die Aufwendungen, die sie auf diesem Weg beanspruchen können, durch die Leistungen der Pflegeversicherung und die zumutbare Belastung beschnitten werden, lohnt sich der Verzicht auf die erhöhte Pauschale nur bei sehr hohen Pflegekosten. Hier heißt es also scharf kalkulieren. Aber wenn Ihr Zivi Mathematik als Leistungskurs hatte, sollte das ja keine Schwierigkeiten bereiten.“
„In die Jahre, in denen wir auf die Hilfe und die Unterstützung Dritter angewiesen sind. Deshalb gibt es die Pflegeversicherung, die bereits heute einen Großteil der Pflegeleistungen trägt. Wenn Sie aus ihr bereits Zahlungen für die Pflege eines Angehörigen erhalten, wird man Ihnen einen Pflegepauschbetrag nicht zuerkennen. Gleichwohl läßt man Sie aber immerhin noch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen als allgemeine außergewöhnliche Belastungen verbuchen.“
„Mit Haufe aktuell immer auf dem neuesten Stand: Der Fachratgeber ?Die Reform der Pflegeversicherung und die neue Pflegezeit- aus der Reihe Haufe aktuell informiert als eine der ersten Neuerscheinungen über die Änderungen bei der Pflegeversicherung und der Pflegezeit. Ab dem 1. Juli 2008 gelten hier zahlreiche Neuregelungen.“
„Wer - neben den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung - zusätzliche freiwillige Beiträge in eine private Pflegeversicherung einzahlt, kann diese bis zu einer Höchstgrenze von 184 EUR im Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung ist aber, daß die Person nach dem 31.12.1957 geboren wurde. “
„Die berufstätige Tochter zahlte für ihren im Pflegeheim untergebrachten Vater 2007 einen Teil der Heimkosten, nämlich â?¬ 1.000 pro Monat. Die Heimkosten betrugen insgesamt â?¬ 3.000 im Monat, wovon die Pflegeversicherung â?¬ 500 erstattete. Der Vater hatte monatliche Einkünfte und Bezüge von insgesamt â?¬ 1.500.“
„Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist bis spätestens einen Monat nach Ausscheiden aus der Pflegeversicherungspflicht bei der Pflegekasse zu stellen. Der Beitragsbemessung wird für diesen Personenkreis für den Kalendertag der 180. Teil der monatlichen Bezugsgröße zu Grunde gelegt.“
„Denn viele Unternehmer wussten oder wissen immer noch nicht, dass Sie einen Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der von Ihnen beauftragten selbstständigen Künstler und Publizisten leisten müssen: Die Künstlersozialabgabe.“
„Die Beiträge steigen auch in der privaten Pflegeversicherung. Der Beitragszuschuss beträgt dort nun 35,10 Euro, in Sachsen 17,10 Euro.“