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das Steuer-Kompendium
Pkw, Entnahme
Weiterführende Informationen zum Thema
„Urlaubs-, Wochenend- und andere Freizeitfahrten, Fahrten zum Arzt oder zu anderen privaten Terminen. Hingegen stellen Fahrten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten eine "Nutzungsentnahme zu anderen betriebsfremden Zwecken" dar, die zusätzlich als Entnahme zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 26.4.2006, BStBl. 2007 II S. 445).“
„Insofern läuft die Regelung jedoch leer, weil die Steuerbarkeit der einer Lieferung gleichgestellten Entnahme oder Zuwendung nach § 3 Abs. 1b UStG voraussetzt, dass der entnommene oder zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug darf für einen nach § 4 Nr.“
„da eine GmbH vorliegt, ist keine "Entnahme im herkömmlichen Sinne" gegeben, sondern eine nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer (hier GmbH) an sein Personal (hier Geschäftsführerin) für dessen privaten Bedarf.“