Pkw, Private Nutzung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die 1 %-Methode gilt für alle Fahrzeuge, die für eine private Nutzung geeignet sind, also neben PKWs auch für Mofas und Motorräder, handelsübliche Geländewagen, Wohnmobile, Pick-ups, Vans usw. Dazu zählen auch geleaste oder gemietete PKW, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden ...“
„Ein Arbeitnehmer erwarb für rund 15.000 Euro einen Pkw. Diesen vermietete er an seinen Arbeitgeber für ein monatliches Entgelt von 190 Euro plus Umsatzsteuer und nutzte ihn anschließend für dienstliche und private Fahrten. Der Arbeitgeber versicherte das Fahrzeug, ließ es auf sich zu, überwies die Mieten und entrichtete für die private Nutzung des Steuerpflichtigen Lohnsteuer.“
„Ihr betrieblich eingesetzter PKW gehört einkommensteuerlich zum Privatvermögen, wenn Sie ihn zu weniger als 10 % betrieblich nutzen. Wollen Sie sich dennoch den Abzug der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten sichern, müssen Sie eine mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung des PKWs nachweisen ...“
„Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob bei Beendigung der betrieblichen Nutzung eines im gemeinsamen Einfamilienhaus befindlichen Betriebsraums des einen Ehegattens, die anteilig entfallenden stillen Reserven in vollem Umfang oder nur zur Hälfte versteuert werden müssen.“
„Private PKW-Nutzung (0,03 %-Regel) angesichts gekürzter Pendlerpauschale“
„Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte “