Privatvermögen, Grundstück
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine steuerbegünstige Betriebsaugabe liegt dann vor, wenn das Betriebsgrundstück durch sichtbare Entnahmehandlung in das Privatvermögen überführt wird. Erfolgt die Entnahme nicht, wird der Verkauf des Restbetriebes (ohne Grundstück) nicht begünstigt sein. Wenn ich mich richtig erinnere ist so jedenfalls die Auffassung der Finanzverwaltung. Das gilt zumindest dann, wenn das Betriebsgrundstück wesentliche Betriebsgrundlage ist, wovon regelmäßig auszugehen ist.“
„AfaA können jedoch nicht vorgenommen werden, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude abgerissen wird, um ein unbebautes Grundstück veräußern zu können (BFH-Urteil vom 6.3.1979 - BStBl 1979, Teil II, Seite 551) oder wenn es in der Absicht eines grundlegenden Umbaus erworben wird (BFH-Urteil vom 4.12.1984 - BStBl 1985, Teil II, Seite 208).“
„ 2.8.6 Unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils am unternehmerisch genutzten Grundstück auf den Ehegatten“
„Überlassung von Grundstücksflächen beim Bau von Überlandleitungen und im Zusammenhang damit bestellten Dienstbarkeiten und vereinbarten Ausgleichszahlungen“