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das Steuer-Kompendium
Privatwohnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die formalen Vorschriften sind äußerst streng. Und ob es nun um die Absicht der steuerpflichtigen Vermietung, um die rechtzeitige Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmen oder um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug auf die Privatwohnung geht: Sie müssen die Weichen gleich zu Beginn richtig stellen. Später können Sie meist nichts mehr korrigieren - und damit ist viel Geld auf immer verloren! Gewusst wie!“
„In Form und Inhalt zur Nachahmung empfohlen. Beispiel: Herr Schleich betreibt in seiner Privatwohnung eine kleine Werbeagentur. Für die Agentur hat er einen Büroraum mit eigenem Telefonanschluß. Ferner hat er einen zweiten Telefonanschluß in der Wohnung.“
„71 Abs. 1 UStR 2005), die Zuordnung der Privatwohnung zum Unternehmen muss ausdrücklich erklärt werden (Abschn. 192 Abs. 21 Satz 1 Nr. 2 UStR 2005).“
„Ebenso kann dies z.B. ein Raum im Keller oder im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses sein, in dem Sie wohnen, aber nicht zu Ihrer Privatwohnung gehört.“