Quellensteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Quellenabzugsverfahren
„In vielen ausländischen Staaten wird ebenfalls von Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer einbehalten. In Deutschland steuerpflichtig ist stets der Bruttoertrag, also der Betrag vor Abzug der ausländischen Quellensteuer. Die Quellensteuer kann entweder auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder aber wie Werbungskosten abgezogen werden.“
Diskutieren Sie mit!: ausländischer Steuern, anrechenbarer Höchstbetrag
„So wird im Fenster für die Wahl "Abzug statt Anrechnung" für Portugal ein Höchstbetrag von 0 ? angezeigt, obwohl 57 ? Quellensteuer einbehalten wurden und auch Einkünfte erzielt wurden. Die Anlage "Steuerberechnung" gibt allerdings einen abziehbaren Höchstbetrag von 26 ? an.“
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„Quellensteuer Schweiz - Rückerstattung möglich?“

