Rabattfreibetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Steuerpflichtig sind hiernach alle Preisnachlässe, die nur deshalb gewährt werden, weil die betreffende Person Arbeitnehmer einer bestimmten Firma ist. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer Rabattgewährung durch Dritte, der Rabattfreibetrag nicht anwendbar ist, da sich diese Vergünstigung nach dem Gesetzeswortlaut[1] nur auf Rabatte bezieht, die für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers gewährt werden ...“
„Da es sich hier um eine ausländische Gesellschaft handelt, werden die den Rabattfreibeträge übersteigenden Beträge nicht pauschal versteuert. Nun müsste man als Unternehmen regelmäßig die Einlösung der Bonusmeilen unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrages von beiden Gesellschaften überprüfen. Hat jemand Erfahrung damit, ob eine Negativerklärung des Mitarbeiters zulässig ist ...“
„4 UStG der Sachbezug mit den Nettoeinstandspreisen zu bewerten, also abweichend von den lohnsteuerlichen Vorschriften. Hierbei darf der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 und die eventuelle Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG NICHT abgezogen werden.“
„Dieser Preisvorteil aus Personalrabatten ist bis zu jährlich â?¬ 1.080,00 steuerfrei (sog. Rabattfreibetrag gemäß Â§ 8 Abs. 3 EStG; ; R 32 LStR 2005). Der steuerpflichtige Preisvorteil wird als sog.“
„Mitarbeiter von Kreditinstituten profitieren vom Rabattfreibetrag. Bis 1.080 Euro im Jahr ist für sie der Zinsvorteil steuerfrei.“