Rechnung, Kleinbeträge
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Eigengenutzte Wohnung
„Denn die Verpflegungskosten, die Ihnen entstehen, sind auf jeden Fall mit in die Herstellungskosten Ihres Hauses einzubeziehen. Sie sollten sich daher, vorausgesetzt Sie überschreiten nicht die Höchstbeträge des 10e, auch über Kleinbeträge unbedingt Quittungen geben lassen. “