Rechnung, Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Der Leistungsempfänger muss die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre aufbewahren;“
„Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein ...“
„Einen Kontenplan (wie etwa den Spezialkontenrahmen SKR 04 von DATEV) benötigen Sie dafür nicht. Das Ergebnis dieser Rechnung, also Ihr Gewinn oder Verlust für den betreffenden Veranlagungszeitraum, ist in der Anlage GSE einzutragen, und zwar für Freiberufler auf deren Rückseite.“
„EU-Vorgaben und der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug veranlassen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu immer neuen Regelungen und auch zur Aufgabe scheinbar gesicherter Erkenntnisse. Gleichzeitig sind die Prüfdienste der Finanzverwaltung angehalten, die Einhaltung aller Vorgaben zu überwachen und bei Verstößen konsequent Mehrsteuern festzusetzen ...“
„Sollten bei der Einkommensteuererklärung Fragen auftreten, helfen zusätzlich eingespielte Video-Sequenzen weiter; in den übrigen Modulen (wie etwa der Umsatzsteuererklärung) wird textbasierte Hilfe geboten. Fortgeschrittene Anwender können die multimediale Unterstützung auch generell deaktivieren ...“
„Die Billigausgabe bis 410 EUR (ohne Umsatzsteuer) können Sie dann nach § 6 Abs. 2 EStG bereits im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Sollten Sie hingegen größeren Komfort bevorzugen, wird der Betrag, wie bei jedem anderen Arbeitsmittel auch, über mehrere Veranlagungszeiträume verteilt.“
„ich arbeite gerade für einen Verein und dort sagte man mir, ich soll bei Rechnungstellung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, weil der Verein davon befreit ist. Ist das korrekt? Muß ich nicht trotzdem etwas an das Finanzamt abführen!“
„Fragen- und Antworten zur elektronischen Rechnung, [PDF - 20 Seiten - 78 KB] “