Rechtsbehelfsfrist
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Einspruch und Klage
„Ãber einen Einspruch gegen die Festsetzung des besonderen Kirchgeldes entscheidet nicht das Finanzamt, sondern die zuständige Kirchenbehörde. Bei einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamtes verlängert sich die Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr. Für eine Klage kann je nach Bundesland der Verwaltungsrechtsweg oder auch der Finanzrechtsweg (wie bei der Einkommensteuer) vorgeschrieben sein ...“