Rechtsgrundlagen Der USt
Weiterführende Informationen zum Thema
Handbuch Existenzgründung: 08.02 Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR)
„Die Gründung der Gesellschaft erfordert (nur) den Abschluss eines Vertrages, der aber weder schriftlich noch ausdrücklich mündlich abgeschlossen sein muss. Es ist ausreichend, wenn sich die Gesellschafter stillschweigend geeinigt haben. Ratsam sind der schriftliche Abschluss des Vertrages und die Aufnahme von Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung sowie zum Wechsel der Gesellschafter und zur Beendigung der Gesellschaft.“