Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Rechtsnorm
Weiterführende Informationen zum Thema
„Auch ist es möglich als Rechtsnorm schlechthin jede Regelung zu verstehen, also die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand. Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Rechtsverordnung, kommunale Satzung, Richterrecht oder durch Rechtsfortbildung entstandene Rechtsnormen, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift, Baugenehmigung als Verwaltungsakt, Kaufvertrag ...“
„Das niedersächsische Finanzgericht hat dazu ausgeführt, dass ein Steuerpflichtiger, der einen Einspruch eingelegt hat, zwar grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass möglichst lange nicht über seinen Einspruch entschieden wird, um dann eventuell von vielen Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung profitieren zu können ...“