Rechtsschutzversicherung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Sofort abziehbare Werbungskosten sind Beiträge zur Gebäudeversicherung (gegen Brand, Blitzschlag, Erdbeben, Erdrutsch, Explosion, Glasbruch, Hagel, Lawinen, Leitungswasser, Sturm, Ãberschwemmungen), Öltank-, Mietausfall-, Bauwesen-, Gebäude- und Bauherren-Haftpflichtversicherung, Grundstücks-Rechtsschutzversicherung und zur Hausratversicherung (soweit Sie möbliert vermieten). Nicht abziehbar sind Beiträge zu einer Risikolebensversicherung (BFH-Urteil vom 29.10.1985, BStBl ...“
„Kein verkehrsrechtliches Mandat läßt sich bearbeiten, ohne Fragen der Rechtsschutzversicherung zu beantworten. Darüber hinaus führt das VVG mit seinem neuen Sanktionensystem zu einschneidenden Auswirkungen, die künftig bei der Abwicklung zu beachten sind. Das Seminar bringt Sie in beiden versicherungsrechtlichen Themenbereichen auf den neusten Stand.“
„Sie dürfen sämtliche Betriebskosten Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung mit dem Arbeitszimmeranteil als Werbungskosten absetzen, wie zum Beispiel Kosten für Strom, Gas, Heizung, Wasser, Abwasser (Kanal), Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Rechtsschutzversicherung für Grundeigentümer ...“
„Zu den Gesamtkosten gehören auch die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Vollkasko- oder -Teilkaskoversicherung, zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sowie für Auto-Schutzbriefe. Auch Beiträge zu Automobilclubs (z.B. zum ADAC) sind abzugsfähig (ESt-Kartei OFD Karlsruhe, § 12 Nr. 1).“
„Handelt es sich um einen Rechtsstreit im Bezug zu einem geschlossenen Immobilienfond, liegt ein Ausschluss des Deckungsschutzes nach § 3 ARB 94 vor, da auch Finanzierungsleistungen für ?Bauvorhaben- nicht erfasst werden. “