Rechtsverordnungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass Besteuerungsgrundlagen, die sich erst später auswirken, zur Sicherung der späteren zutreffenden Besteuerung gesondert und für mehrere Personen einheitlich festgestellt werden; Satz 2 gilt entsprechend. Die Rechtsverordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betreffen ...“
„Insbesondere kann es nähere Regelungen treffen über die Art der Daten, deren Abruf zulässig ist, sowie über den Kreis der Amtsträger, die zum Abruf solcher Daten berechtigt sind. Die Rechtsverordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betreffen.“
„Dort wird auch auf das Bauordnungsrecht der Länder verwiesen. In diversen Rechtsverordnungen zur Prüfung von gebeäudetechnischen Anlagen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung sind dann sogar konkrete Prüffristen enthalten. Dies könnten in der Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitsstätte ja als Hinweis auf die Festtlegung von Prüffristen verwendet werden.“
„Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, für interessierte Bürgerinnen und Bürger Gesetzestexte im Internet bereit. Dort finden Sie auch die Gesetze und Rechtsverordnungen, die in der Zuständigkeit des “
„November 2006 und dazu erlassene Rechtsverordnungen">Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 17. November 2006 und dazu erlassene Rechtsverordnungen“