Regelbesteuerung
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„Umsätze, die der Unternehmer vor dem Ãbergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.“
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„Es wird allerdings eine getrennte Aufzeichnung der jeweils der Regelbesteuerung bzw. der nach § 25a UStG besteuerten Umsätze erforderlich (§ 25a Abs. 6 Satz 2 UStG).“