Regelmäßig Wiederkehrende Ausgaben
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine Ausnahme gilt z.B. für über mehrere Jahre abzuschreibende Arbeitsmittel und für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei Zahlung innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen um den Jahreswechsel im Fälligkeitsjahr geltend gemacht werden können. Abziehbar sind Zahlungen auch dann, wenn die Gegenleistung ins folgende Jahr reicht, wie etwa bei Kauf einer Jahresfahrkarte im November für die Fahrten zur Arbeit. Zahlt jemand anderes für Sie Ihre Ausgaben, liegt sog.“