Reinigungsarbeiten
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuLi - Ausgabe 142 vom 20.02.2006 (Themen u.a.: Grundsatzentscheidung zum Alterseinkünftegesetz)
„Reinigungsarbeiten, die ihrer Art nach während des ganzen Jahres anfallen (hier: Reinigung der Güllekanäle und Herausnahme der Güllespalten), sind nicht vom Lebensrhythmus der produzierten Pflanzen oder Tiere abhängig und sind daher keine saisonbedingten Arbeiten.“