Reisen, -kosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Fachliteratur
„Müssen Sie berufsbedingt Publikationen lesen, die auch viele Nichtunternehmer aus privatem Interesse lesen (z.B. über Reisen, Mode oder Belletristik), ist es am besten, mit dem Finanzamt eine Verständigung über eine Aufteilung Ihrer Aufwendungen in beruflich/privat im Schätzungswege zu suchen (so auch der BFH im Urteil vom 21.5.1992, BStBl. 1992 II S. 1015), etwa 2/3 beruflich und 1/3 privat.“
steuernetz.de - Erstattung von Reisekosten
„Bei Benutzung des eigenen PKW kann der Arbeitgeber die Dienstreisepauschale steuerfrei vergüten. Stattdessen kann der Arbeitgeber auch den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz steuerfrei erstatten, wenn Sie ihm einen Nachweis über die tatsächlichen Gesamtkosten des PKW (z.B. aus dem Vorjahr) vorlegen.“