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das Steuer-Kompendium
Reisen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Auf Reisen sind Geschäftsessen zwar meist notwendig, aber nicht besonders lukrativ. Zwar können Sie auch hier alle Kosten zu 70 % als Betriebsausgabe verbuchen, gleichzeitig wird aber Ihre Verpflegungspauschale für Geschäftsreisen gekürzt. Bei einem geschäftlichen Frühstück um 15%, bei einem Mittag- oder Abendessen um jeweils 30 % pro Tag. Denn das Finanzamt geht davon aus, daß Sie nicht nur verhandeln, was ansteht, sondern auch essen, was auf dem Tisch steht.“
„Ab 2007 dürfen Unternehmer, die aus betrieblichem Anlass Sachgeschenke (z.B. Eintrittskarten oder Incentive-Reisen anlässlich eines Jubiläums) an Geschäftsfreunde, Kunden sowie Arbeitnehmer machen und die bei diesem zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen würden, grundsätzlich mit 30 % pauschal versteuern (§ 37 b EStG). Damit ist die Sachzuwendung beim Empfänger steuerfrei. Zuwendungen an eigene oder fremde Arbeitnehmer sind jedoch sozialversicherungspflichtig.“
„Der Sprit, die Wartung und die Reparatur, die eigene Garage, die Kraftfahrzeugsteuer, die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, die Absetzungen für die Abnutzung und die Zinsen eines aufgenommenen Kredites sind bei zulässigem Ansatz der tatsächlichen Kosten, zum Beispiel bei Dienstreisen, in der Rubrik der Gesamtkosten Ihres Schmuckstücks zu berücksichtigen ...“
„Bei der Fahrt mit dem eigenen PKW können Sie für jeden gefahrenen Kilometer die für Dienstreisen geltende Kilometerpauschale ansetzen und zusätzlich für jede mitfahrende Person im Wagen nochmals die Mitnahmepauschale. Kennen Sie den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz Ihres Fahrzeugs, können Sie auch diesen ansetzen ...“
„Dabei hat die Rechtsprechung bestätigt, dass die hohen Anforderungen, die das Finanzamt an ein solches Fahrtenbuch stellt, rechtens sind. Also: Wenn kontinuierlich zu den beruflichen Reisen Angaben gemacht werden, dann sollte nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber der niedrigeren Versteuerung nichts mehr im Wege stehen ...“
„Da seit 1994 der Kinderfreibetrag aber auch für im Ausland lebende Kinder gewährt wird, können Sie nun auch für Ihr im Ausland studierendes Kind das Geld beantragen. Es gilt also: Reisen erweitert den Horizont und schränkt die steuerlichen Möglichkeiten nicht ein. “
„Wieso ist der Sprit so teuer? Was muss ich beachten, wenn ich auf Reisen gehe? Was tut der Zoll, wenn doch die Grenzen immer durchlässiger werden? Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.“
„Auf Reisen ist der Mensch nicht gern allein. Auch nicht während einer Kur. Und wie die Anzahl der Kurschatten belegt, ist Liebe ja auch immer noch die beste Medizin.“
„Incentive-Reisen: Aufteilung in beruflichen und privaten Teil jetzt möglich“
„Kosten der Begleitperson bei Reisen eines Behinderten 08.04.2008“
„Verpflegungspauschbeträge/Reisen 2008“