Renten, Besteuerungsanteil
Weiterführende Informationen zum Thema
„Kohortenbesteuerung). Für Renten, die bis zum Jahr 2005 bereits liefen, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Zwischenzeitlich sind mehrere Klageverfahren anhängig, in denen der vom Gesetzgeber verordnete höhere Besteuerungsanteil gerichtlich überprüft werden soll. Sie sollten daher gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und auf die nachfolgenden Klagen verweisen.“
„Rentenfreibetrag oder Ertragsanteil gesondert festgestellt werden muss. In die Zeilen 4-13 der Anlage R sind die Renten einzutragen, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, in die Zeilen 14-19 dagegen die Renten, die mit dem Ertragsanteil besteuert werden ...“
„[17.04.2007] - Das Finanzgericht München prüft zurzeit, ob der Besteuerungsanteil von 50 % auf Renten verfassungswidrig ist. Mit diesem Muster-Einspruch berufen Sie sich auf das anhängige Verfahren.“
„Danach steigt der Besteuerungsanteil solcher Renten --abhängig vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns-- von zunächst 50 v.H. schrittweise bis zum Jahr 2040 auf 100 v.H. an.“