Renten, Kapitaleinkünfte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es auch eine Sammelvorschrift, die Sonstigen Einkünfte. Dazu gehören im Wesentlichen die Renten, aber auch Einkünfte aus so genannten privaten Veräußerungsgeschäften. Früher wurde immer gesagt: Spekulationsgeschäfte. Damit wird der Charakter dieser Regelung aber gut dargestellt.“
„Wie Beispiel 12, jedoch ohne die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der im Beispiel 12 berechnete Betrag von 1.200 EUR erhöht sich um 40% von 500 EUR (Kapitaleinkünfte) = 200 EUR. Der Altersentlastungsbetrag beträgt damit 1.400 EUR. Der Betrag ist nicht zu beschränken, da der Höchstbetrag von 1.908 EUR nicht erreicht wird.“