Renten, Sonderausgaben
Weiterführende Informationen zum Thema
„sind Renten, deren Laufzeit von der Lebenszeit einer Person abhängt. Eine grundsätzlich auf die Lebenszeit einer Person zu entrichtende Rente bleibt auch dann eine Leibrente, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Wiederverheiratung, früher endet.“
„Es wurde geltend gemacht, dass infolge der Umstellung der bis zum Jahre 2004 (einschließlich) geltenden Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten auf die sog. nachgelagerte Besteuerung auch die vor 2005 geleisteten Beiträge ihre Rechtsnatur als Sonderausgaben geändert hätten und jetzt unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar seien. Auf diesen Gesichtspunkt hatte auch der Kläger sein Begehren gestützt.“
„Unter Sonderausgaben versteht man eine Reihe von Lebenshaltungskosten, die zumeist aus sozial- oder steuerpolitischen Gründen einkommensmindernd zum Abzug zugelassen sind. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Vorsorgeaufwendungen und übrigen Sonderausgaben ...“
„Außerdem können Sie Ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu bestimmten Höchstbeträgen (maximal 2.100 “