Renten, Witwen
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Die nachgelagerte Besteuerung
„Maßgeblich ist nicht mehr der Ertragsanteil, sondern der Besteuerungsanteil, der für bereits bestehende Renten und 2005 beginnende Renten 50 % beträgt. Bei Renten, die ab 2006 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 schrittweise um 2 %-Punkte jährlich an und danach um 1 %-Punkt jährlich auf 100 % ab 2040 ...“