Rentenversicherung, Gesetzliche Beiträge
Weiterführende Informationen zum Thema
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„2 und 4 SGB VI. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Zur Ermittlung des Beitrages wird das Einkommen maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.“
steuernetz.de - Weitere abziehbare Werbungskosten
„Krankheitskosten sind im Allgemeinen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar. Haben jedoch Krankheitskosten ihren Grund im beruflichen Bereich, so sind die Aufwendungen, die nicht von der Krankenkasse, Krankenversicherung oder vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverband) übernommen werden, in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.“
SteuLi - Ausgabe 185 vom 05.12.2007 (Themen u.a. )
„2008 erkennt das Finanzamt von den Beiträgen zur Basisrente 66 Prozent statt bisher 64 Prozent als Sonderausgaben an. Zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung können bei Singles 2008 maximal 13.200 Euro statt bisher 12.800 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge anerkannt werden, bei Verheirateten sind es 26.400 Euro statt bislang 25.600 Euro.“
SteuLi - Ausgabe 142 vom 20.02.2006 (Themen u.a.: Grundsatzentscheidung zum Alterseinkünftegesetz)
„Durch das Alterseinkünftegesetz leitet der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2005 die Besteuerung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen und anderen Altersvorsorgebezügen auf die sog. nachgelagerte Besteuerung über. Danach steigt der Besteuerungsanteil solcher Renten --abhängig vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns-- von zunächst 50 v.H.“
Bundesministerium der Finanzen: Lohnnebenkosten
„Leistungen, die der Einrichtung und dem Unterhalt eines Arbeitsplatzes dienen, werden allein vom Arbeitgeber getragen. Die gesetzlichen Lohnnebenkosten lagen 2006 bei rund 41 Prozent des Bruttolohnes (Rentenversicherung 19,5 Prozent, Krankenversicherung durchschnittlich 13,3 Prozent, Pflegeversicherung 1,7 Prozent, Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent).“
Bundesministerium der Finanzen: Private Altersvorsorge: Riester-Rente erfolgreiches Modell
„Die Behauptung ist falsch, dass nach 32 Beitragsjahren kein Nutzen erzielt werden könne. Nimmt man die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Riester-Rente gemeinsam in den Blick, so liegt das Alterseinkommen schon nach 20 Jahren über dem durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf.“
Bundesministerium der Finanzen: I. Steuerliche Aspekte der Alterssicherung
„Die erste Säule umfasst zum einen die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist das Pflichtsystem für die größte Gruppe von Erwerbstätigen in unserer Gesellschaft, für die Arbeiter und Angestellten, sowie für einige weitere Personengruppen ...“
steuernetz.de - Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
„Das gilt beispielsweise bei Angestellten für steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung, bei Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden für Sonderleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Beiträge zu Versicherungen, bei Rentnern für den steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung, bei Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.) für die im Leistungsbetrag enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ...“