Rentenversicherungspflicht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der DStV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Prüfung, ob ein rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, entgegen den bisherigen Grundsätzen, nunmehr ausschließlich auf die Verhältnisse beim Geschäftsführer abgestellt wird. Alle anderen Zweige der Sozialversicherung sind von diesem Urteil nicht betroffen. Für Existenzgründer bestehen Sonderregelungen.“
„Prima, dachte sich eine Aerobictrainerin, die mehrere Auftraggeber vorweisen konnte. Leider hatte sie dabei eine Sondervorschrift für Lehrer nicht bedacht: Bei ihnen kommt es für die Rentenversicherungspflicht nicht darauf an, wie viele Auftraggeber sie haben. Wichtig ist nur, dass sie unterrichten (BSG, Urteil vom 27.9.2007, Az. B 12 R 12/06).“