Ruhen Des Verfahrens, Bei Einspruch
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wenn Sie bisher Einspruch eingelegt hatten, und der Einkommensachbearbeiter hat Sie mit dem Kommentar: "Das zitierte Verfahren sei nicht aus NRW und deshalb nicht anwendbar" abgespeist, vermute ich, hat die Rechtsbehelfsstelle, die für das weitere Verfahren zuständig ist (ESt-Sachbearbeiter darf nur Ihren Anträgen zustimmen und gem. § 172 AO ändern)den Fall noch nicht vorliegen ...“
„Rentner, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten den Zuschuss in der Weise, dass sie nur die Hälfte des Beitrages zur Krankenversicherung (KV) aus ihrer Rente zahlen müssen, wobei ihr Beitragsanteil bereits bei Zahlung der Rente einbehalten wird. Den Zuschuss leistet der Rentenversicherungsträger direkt an die Krankenkasse. Den Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) müssen ab 1.4.2004 Rentner allein tragen.“
„Ab 2005 erhält der Kläger nunmehr Rentenbezüge, die das zuständige Finanzamt gemäß den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zur Hälfte in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage des Klägers einbezieht. Dadurch ergibt sich nach Ansicht des DStV eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung: Die Beiträge wurden aus versteuertem Einkommen entrichtet und die Bezüge müssen nochmals zu 50 % versteuert werden ...“
„Zum Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung verweist das NFG auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach diese Beiträge dem Kind nicht zur Bestreitung seines Unterhalts zur Verfügung stünden und deshalb nicht in die Bemessungsgröße für den Einkommensgrenzbetrag einbezogen werden dürften (BVerfG, Urt. 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) ...“
„Wenn Sie bei einer Steuernachzahlung die strittige Summe vorerst nicht zahlen wollen, können Sie gleichzeitig mit Ihrem Einspruch die »Aussetzung der Vollziehung« beantragen. Dies ist möglich, wenn »ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes« bestehen (§ 361 AO). Das ist z.B ...“
„Der Bund der Steuerzahler ist der Ansicht, die Gesetzänderung verstoße gegen das Grundgesetz, weil sie für bereits abgeschlossene Besteuerungszeiträume gelte. Denn der Bürger habe sich nicht auf die Steuererhöhung einstellen und Gegenmaßnahmen treffen können, zum Beispiel durch Abmeldung des Fahrzeugs. Damit liege eine verfassungswidrige "echte Rückwirkung" vor.“
„Eine solche Änderung ist noch vier Jahre rückwirkend möglich. Zum Beispiel kann ein Prognose-Bescheid aus 2004 über die Kindergeldfestsetzung für 2004 noch bis zum 31.12.2008 geändert werden. Das ist allerdings nicht möglich, wenn die Einkommensgrenze lediglich aufgrund einer neuen Rechtsprechung unterschritten wird, wie etwa infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Abzug der “
„Der Hintergrund: Die korrekte verfahrensrechtliche Vorgehensweise ist tatsächlich schwer zu verstehen. Das liegt daran, dass die Abgabenordnung (AO) ausgelegt ist auf Bescheide, die für ein bestimmtes Kalenderjahr gelten, wie zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid. Kindergeldbescheide sind aber "Dauerbescheide". Deshalb passen die Regelungen der AO hier leider nicht so richtig.“
„Die Kläger fordern Kindergeld in Höhe von € 265,- monatlich. Da der Gesetzgeber ohnehin dazu neigt abzuwarten, bis er »über das Bundesverfassungsgericht als letzte, entscheidende Gerichtsinstanz zur Veränderung und Besserung aufgefordert wird«, regen die Kläger an, diese Rechtsfrage gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, um schneller eine Klärung zu erreichen.“
„Weil nach Wegfall des Sonderausgabenabzuges eigentlich nur solche Aufwendungen steuerlich abziehbar sind, die beruflich veranlasst sind, müssen Sie "gemischte" Kosten zwar grundsätzlich aufteilen. Der Einfachheit halber akzeptiert der Finanzbeamte es aber, wenn Sie 50% der Aufwendungen dem beruflichen Bereich zuordnen. Bis zu einem Betrag von 100 Euro dürfen Sie die Kosten sogar komplett geltend machen.“
„Bewahren Sie Belege für sämtliche Nahrungsmittel auf - und zwar für die gesamte Familie. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes können allerdings noch Jahre ins Land gehen. Unseres Erachtens genügt es, wenn Sie die Belege pro Kalenderjahr für einen repräsentativen Kalendermonat sammeln ...“
„Ab 1.1.1999 ist der Gewinn aus der Veräußerung eines unbebauten Grundstückes, eines Hauses, einer Eigentumswohnung und von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Gleiches gilt für Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücksrechten (insbesondere Erbbaurecht). Alle Einzelheiten sind im BMF-Schreiben vom 5.10.2000 (BStBl. 2000 I S. 1383) zu finden ...“
„ Abschnitt 24 AEAO - AEAO zu § 31a - Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs: “