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Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Steuer wird also nicht von dem Einkommensteuerpflichtigen selbst errechnet und abgeführt. Er teilt dem Finanzamt über die Steuererklärung lediglich die Besteuerungsgrundlagen mit. Dieses berechnet die Einkommensteuerschuld oder den Erstattungsanspruch und teilt dies über einem Einkommensteuerbescheid dem Steuerpflichtigen mit ...“
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„..), die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags feststellen, sind Grundlagenbescheide im Sinne der steuerlichen Vorschriften. Eine änderung früherer Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Anwendung des § 33b EStG ist demnach unabhängig davon vorzunehmen, ob ein Antrag im Sinne des § 33b Abs. 1 EStG für den Besteuerungszeitraum dem Grunde nach bereits gestellt worden ist (BFH-Urteil vom 13.12.1985 - BStBl 1986, Teil II, Seite 245) ...“
„Behinderte im Sinne des § 33b EStG sind Personen, bei denen eine Behinderung im Sinne des § 3 des Schwerbehindertengesetzes vorliegt. Zu den Behinderten gehören also nicht nur die durch äußere Einflüsse wie Kriegsverletzung oder Unfall Betroffenen, sondern auch solche Personen, bei denen auf Grund innerer oder psychischer Leiden eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (BFH-Urteil vom 30.11.1966 - BStBl 1967, Teil III, Seite 457).“
„Als Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der auf ihr beruhenden Minderung der Erwerbsfähigkeit genügen auch die vor dem 20.6.1976 ausgestellten amtlichen Ausweise für Schwerkriegsbeschädigte, Schwerbeschädigte oder Schwerbehinderte sowie die nach § 3 Abs. 1 oder 4 des Schwerbehindertengesetzes in der vor dem 20.6.1976 geltenden Fassung erteilten Bescheinigungen, und zwar bis zum Ablauf ihres derzeitigen Geltungszeitraums.“
„Das Kind muß also selbst Anspruch auf den Pauschbetrag haben. Ist ein Wohnsitz im Inland nicht gegeben und besteht ein Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag nicht, können deshalb Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge der Behinderung seines nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Kindes erwachsen, für das er einen Kinderfreibetrag erhält, nur nach § 33 EStG (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) berücksichtigt werden.“
„Im April 2006 kommt eine erste Rechnung über 1.700â?¬ Vorschuß für Abschlußarbeiten 2005/2006. Nach hin und her will der Steuerpflichtige nicht mehr durch den StB vertreten werden und der StB verweigert die weitere Beratung, schickt die Buchführungsunterlagen zurück und verzichtet auf eine Rechungsstellung. Ein letztes "unschönes" Telefongespräch und Ende. Nach Sichtung der Unterlagen fehlt die Hälfte der eingereichten Belege.“
„Das gleiche gilt bei Behinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70%, aber weniger als 80%, bei denen darüber hinaus eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Geh- und Stehbehinderung) vorliegt (BFH-Urteil vom 23.11.1961 - BStBl 1962, Teil III, Seite 123, und BFH-Urteil vom 28.1.1966 - BStBl 1966, Teil III, Seite 291) ...“
„b) Sofern die Klägerin behaupten könnte, ihre Bonität sei "gleich geblieben", ist zu bedenken, ob dann die Finag zur Kündigung der Bürgschaftszusage überhaupt berechtigt war und sie nicht wenigstens nach entsprechender Aufklärung durch die Klägerin über deren wirtschaftliche Lage und die besonderen Umstände des Vollstreckungsverfahrens zur Rücknahme der Kündigung verpflichtet gewesen wäre ...“
„Es ist ein Irrtum, dass außergerichtliche Mahnungen oder Zahlungserinnerungen die Verjährung hemmen. Sie haben keinerlei rechtlichen Einfluss. Nur gerichtliches Vorgehen (Mahnbescheid) sichert Deine Forderung und hemmt die Verjährung - §204 BGB.“
„Antworten sofort finden, statt umständlich im Internet suchen Auch die Softwaretester sind überzeugt: In diesem Jahr wurde die Steuer-Spar-Erklärung 2007 plus mehrfach ausgezeichnet: Neben den Testsiegen bei "PC Welt" und "com!", wurde die Steuer-Spar-Erklärung 2007 Testsieger bei ComputerBild.“
„Die Arbeitgeberleistung gilt als Sachbezug der verteuert wird. Bis zu einem gewissen B etrag (cirka 1500 â?¬) übernimmt der Arbeitgeber als Pauschalversteuerung, der übersteigende Betrag hat dann der AN zu tragen.Durch den Mehrbetrag ergibt sich auch eine erhöhte Sozialversicherungssumme.“
„Um sich auf den Online-Portalen der Haufe Mediengruppe zu registrieren, klicken Sie bitte auf den Button "Anmelden". Wenn Sie hier "Ich bin Neukunde" auswählen, werden Sie von uns Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess geführt.“
„Der "Schnelleinstieg BWA" bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Analyse des Zahlenwerks der BWA, ergänzt um einfache Erläuterungen, Praxisbeispiele, Vorlagen und Tipps. Inkl. CD-ROM mit Muster-BWAs und Präsentationsvorlagen.“
„Bei der Steuererklärung hilft die Steuer-Spar- Erklärung am besten - das bestätigt auch die Stiftung Warentest.“
„ Suchlegende Ihre Suche: Trefferanzahl Sortierungsmethode“
„Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer ist ein Familienhausstand nur dann anzuerkennen, wenn er einen Haushalt mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen führt und die Unterhaltskosten überwiegend trägt (BFH-Urteil vom 16.11.1971 - BStBl 1972, Teil II, Seite 132, und BFH-Urteil vom 20.6.1975 - BStBl 1975, Teil II, Seite 649) oder einen Haushalt mit einem Lebensgefährten und mindestens einem gemeinsamen Kind führt (BFH-Urteil vom 25.3 ...“
„Entsprechend dem heute allgemein anerkannten grundsätzlichen Vorrang des Primärrechtsschutzes vor dem Sekundärrechtsschutz ist es sachgerecht oder doch zumindest naheliegend, wenn der Betroffene, ehe er Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung geltend macht, sich zunächst gegen das beanstandete Verwaltungshandeln selbst wendet und versucht, im Wege des primären Rechtsschutzes Abhilfe zu erreichen ...“