Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Sachbezüge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei 400€-Kräften ist besonders darauf zu achten, dass die Sachbezüge (Waren, keine Geldgutscheine) die monatliche 44-€-Grenze (brutto) nicht überschreiten, da sonst der gesamte Aushilfslohn steuer- und beitragspflichtig wird.“
„Spricht etwas dagegen wenn wir die Zinsvorteile grundsätzlich versteuern und verbeitragen? Wir bekommen alle 14 Tage Sachbezüge, d.h. 2-3 mal im Monat, die innerhalb der 44-Euro-Grenze liegen.“
„Informieren Sie sich allerdings bei Ihrer Krankenkasse frühzeitig, ob sie den Höchstbetrag mit Ihrem bisherigen Nettogehalt bereits erreicht haben. “