Sachbezugsverordnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Sachbezugsverordnung war eine Verordnung der deutschen Bundesregierung. Sie regelte die Bewertung von Sachbezügen von Arbeitnehmern , die im Sozialrecht und Lohnsteuerrecht zum Einkommen zählen. Verordnungsermächtigung war § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr.“
„Unsere 10 Mitarbeiter erhalten alle Speisen und Getränke kostenlos. Laut Sachbezugsverordnung kann man für Speisen pauschal € 192,60 pro Monat und pro Person verbuchen. Aber was ist mit den Getränken ? Gibt es hierfür auch einen Pauschbetrag?“