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Schadenersatz
Weiterführende Informationen zum Thema
„Denn mit der 1 %-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungswerts sind die Unfallkosten nicht abgegolten. Da Sie aber in Höhe des zu leistenden Schadenersatzes Werbungskosten ansetzen könnten, würde der zusätzliche Arbeitslohn wieder auf null saldiert. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn Sie keinen Werbungskostenabzug vornehmen dürfen - etwa bei einem durch Alkoholeinfluss verursachten Unfall (BFH-Urteil vom 24.5.2007, VI R 73/05, BFH/NV 2007 S. 1586).“
„Die Klägerin begehrt Schadenersatz unter Berufung auf die Vorschrift des § 839 BGB, weil ihr insoweit Rechtsverfolgungskosten im Steuerfestsetzungsverfahren entstanden seien. Der der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Vorgang spielte sich im Jahr 1995 ab. Am 18.04.1995 erhielt die Klägerin einen hälftigen Gesellschaftsanteil in der Weise geschenkt, dass sie der Gesellschaft beitrat.“
„Müssen Sie wegen der Arbeitnehmerhaftung Schadenersatz leisten und erhalten Sie keine Leistungen von einer Versicherung, sind Ihre Schadenersatzzahlungen Werbungskosten, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (BFH-Urteil vom 6.2.1981, VI R 30/77, BStBl. 1981 II S. 362).“
„ich denke mal, da passiert nix - quasi "vorauseilender Gehorsam" - ich denke auch nicht, dass er sich auf "unterlaufenen Irrtum" berufen kann, also evtl Schadenersatz geltend machen kann, weil er ja trotz ungültiger Renovierungsklausel zum Schadenersatz hätte verpflichtet sein können.“
„Zum Glück sind Sie für alle Unwägbarkeiten steuerlich abgesichert, auch im Falle eines Unfalls. Denn Schadenersatzleistungen, für Schäden, die auf dem Hin- oder Rückweg entstanden sind, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn die Versicherung sich weigert zu bezahlen ...“
„Eine Bank hat eine Aufklärungspflicht gegenüber einem Darlehensnehmer, wenn sie über einen Wissensvorsprung verfügt. Klärt sie den Darlehensnehmer nicht entsprechend ihrem Wissen über die Kontamination eines Grundstücks auf, haftet sie auf Schadenersatz.“
„Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb“