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das Steuer-Kompendium
Scheidung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden kann, sind die Kosten des Scheidungsprozesses (Anwalts- und Gerichtskosten) zwangsläufig und damit als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abziehbar. Absetzbar sind aber lediglich die Kosten für die Scheidung selbst und für die Regelung des Versorgungsausgleichs, den das Gericht von Amts wegen zusammen mit der Scheidung vornimmt (sog. Zwangsverbund) ...“
„Die Beklagte hatte durch Rückfrage bei dem zuständigen Finanzamt erfahren, dass die Berechtigung des von der Klägerin behaupteten Steuererstattungsanspruchs nicht abschließend geklärt war; auch hatte die Klägerin erläuternde Angaben dazu nicht gemacht. Es war deshalb nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte diese damals nicht belegbaren Behauptungen der Klägerin bei ihrer Entscheidung über den Stundungsantrag und die Durchführung der Vollstreckung außer Betracht ließ.“
„Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für medizinische Fachliteratur sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Literatur dazu dient, die Entscheidung für eine bestimmte Therapie oder für die Behandlung durch einen bestimmten Arzt zu treffen (Fortführung der Grundsätze des Urteils vom 6.4.1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958). EStG § 33., Urteil vom 24.10 ...“
„Leistet ein Beamter bei einer Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs an seine Ehefrau (oder umgekehrt) eine Ausgleichszahlung, um eine Minderung seiner späteren Versorgungsbezüge zu vermeiden, ist die Zahlung in voller Höhe als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar (BFH-Urteil vom 8.3.2006, IX R 107/00, BStBl. 2006 II S. 446) ...“
„Scheidungskosten selbst sind dagegen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Der Grund: Die Aufwendungen für eine Familienmediation entstehen nicht »zwangsläufig«. Das aber ist die Voraussetzung, unter der außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können (OFD Hannover, Verfügung vom 11.5.2007, Az.“
„Der Steuerbeamte hat auch schuldhaft gehandelt. Zwar liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung dann nicht vor, wenn der Beamte bei Auslegung von zweifelhaften Gesetzesbestimmungen zu einer zwar unrichtigen, aber nach gewissenhafter Prüfung der vorhandenen Hilfsmittel zu einer nachvollziehbaren Entscheidung kommt (Palandt, BGB, 49. Aufl., § 839 Anm.6) ...“
„ § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG (>BFH vom 17.4.1998 - BStBl II S. 473). Eine Ehe ist bei Scheidung oder Aufhebung nach § 1564 BGB , § 29 Ehegesetz erst mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst; diese Regelung ist auch für das Einkommensteuerrecht maßgebend (>BFH vom 9.3.1973 - BStBl II S. 487) ...“
„Auch getrennt lebende Ehegatten und Geschiedene können im Jahr der erstmaligen Trennung bzw. im Jahr der Scheidung den Splittingtarif wählen. Eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht erhalten (BFH-Urteil vom 26.1.2006, III R 51/05, BStBl. 2006 II S. 515; Az. der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 909/06).“
„Die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten des Scheidungsprozesses sind als zwangsläufig erwachsen anzusehen. Dies sind die Prozesskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich (sog. Zwangsverbund, § 623 Abs. 1 ZPO ) ...“
„Gerade, wenn Sie geschieden sind. Denn nach einer Scheidung findet meist ein Versorgungsausgleich statt. Das heißt, derjenige Geschiedene mit der höheren Rentenanwartschaft muß einen Teil seiner Anwartschaften an den anderen abgeben. Eine Kürzung der zukünftigen Rente steht bevor.“
„Bei einem Geschiedenen im Jahr der Scheidung für den nicht wieder verheirateten Ehegatten, wenn für die geschiedene Ehe noch die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung vorlagen und der andere Ehegatte im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.“
„Bislang musste der Versorgungsausgleich häufig ausgesetzt werden, wenn die Eheleute sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern Rentenansprüche erworben hatten. Jetzt ist eine abschließende Regelung bei der Scheidung möglich.“
„Verhindern können Sie dies nur, wenn Ihnen der Nachweis gelingt, daß 75 % des Unterhaltes von Ihnen bestritten werden. Ihr Kind braucht also nach der Scheidung von Ihnen nicht nur viel Liebe und Zuwendung, sondern vor allem Geld. “
„wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat;7.“
„wenn die Ehe des Arbeitnehmersdurch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat“
„Die Kosten einer Scheidung (Kostenrechnung des Anwalts, des Gerichts, ...) sind unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung abzugsfähig.“
„Auch daran fehlt es hier. Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nicht zwischen den verschiedenen Vermögenssphären getrennt ...“
„BVerfG: Nach Geschlechtsumwandlung Scheidung für rechtliche Anerkennung als Sie nicht zwingend (24.07.2008) “
„Eigenheimzulage: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine warnt vor übereilten Entscheidungen pm2002-15.pdf“
„12 Satz 1 idF v. 26.7.1957: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar gem.“