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das Steuer-Kompendium
Schenkung
Weiterführende Informationen zum Thema
„779). Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn im voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend getroffen ist, daß der Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht etwa ein Geldbetrag sein soll (vgl. BFH vom 15.5.1990 - BStBl 1992 II S. 67; zur Abgrenzung zwischen Grundstücks- und Geldschenkung vgl.“
„Wird ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen und veräußert dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist, so kann hierin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) liegen. Bei der Bemessung des vom Veräußerer zu versteuernden Spekulationsgewinns sind in diesem Fall die Anschaffungskosten des Schenkers zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 12.7.1988 - BStBl 1988, Teil II, Seite 942).“
„Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, dann wird nicht der Verkehrswert zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer herangezogen, sondern der »Grundbesitzwert« (manchmal auch Grundstückswert genannt). Dieser Grundbesitzwert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und muss für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer extra festgestellt werden. So hoch ist der Grundbesitzwert für ein bebautes Grundstück:“
„(2) Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2002 entstanden ist oder entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1 ...“
„Im Zuge der Ermittlungen entwickelte der Fall immer neue Facetten. Ging es anfänglich eher darum, die korrekte Höhe des Nachlasses zu ermitteln, konnten bald auch frühere Schenkungen der Erblasserin nachgewiesen werden. Nach Durchsuchungen in Deutschland, Österreich, Spanien und der Schweiz stand schließlich fest, dass der Nachlass deutlich höher war, als bislang dem Finanzamt vorgegaukelt wurde.“
„Veräußerung eines Grundstücks durch Schwiegermutter an Schwiegertochter. Anschließend teilweise Schenkung des zugeflossenen Verkaufpreises an Sohn. Amtspflichtverletzung dadurch, dass das Finanzamt zunächst zu Grunde legte, der Kaufpreis sei nicht geflossen, ggf. läge Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vor. “
„Vorteil: Es kann nicht die Situation eintreten, dass beispielsweise bei einer Schenkung von 52.500 Euro (nach derzeitigem Recht) weniger Vermögen beim Beschenkten verbleibt als bei Schenkung von 52.000 Euro.“
„Keine freigebige Zuwendung bewertbaren Vermögens bei Schenkung einer nicht atypischen Unterbeteiligung - Zurechnung von Betriebsvermögen bei Mitunternehmern - Verböserungsverbot - Bindung des BFH an den erstinstanzlichen Klageantrag“
„Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die rechtliche Gestaltung. - Kaufvertrag, Darlehen und Schenkung - ausschließlich zum Zweck steuerlicher Absetzung gewählt worden ist.“
„Kleinere Zuwendungen wie z.B. zum Geburtstag oder zu Weihnachten, gelten als Anstandsschenkungen und bleiben bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen außer Betracht.“
„Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft “
„Werden jedoch Arbeits- und Darlehensvereinbarungen von den Ehegatten in einer Weise miteinander verknüpft, daß der Arbeitslohn ganz oder teilweise bereits als Darlehen behandelt wird, bevor er in die Verfügungsmacht des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt ist, so ist zur Anerkennung des Arbeitsverhältnisses erforderlich, daß auch der Darlehensvertrag wie ein unter Fremden üblicher Vertrag mit eindeutigen Zins- und Rückzahlungsvereinbarungen abgeschlossen und durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 23.4 ...“