Schlichte Änderung
Weiterführende Informationen zum Thema
Abschnitt 181 AEAO hier in der aktuellen Fassung
„Gleiches gilt, wenn die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß Â§Â 129 berichtigt oder es ablehnt, die beantragte Berichtigung eines Verwaltungsaktes durchzuführen (BFH-Urteil vom 13.12.1983 - VIII R 67/81 - BStBl 1984 II, S. 511). Gegen Entscheidungen über die schlichte Änderung ( § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr ...“
SteuLi - Ausgabe 200 vom 20.07.2008 (Themen u.a. Teileinspruchsentscheidung, Drittaufwand, Statistik Steuerberaterprüfung)
„Erhält ein Steuerzahler daher eine Teileinspruchsentscheidung, sollte er von einem Fachmann prüfen lassen, ob die Teileinspruchsentscheidung berechtigt ergangen ist. Andernfalls wäre es ratsam, einen Antrag auf schlichte Änderung beim Finanzamt zu stellen oder direkt Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. [Quelle: Der Steuerzahler, 07/2008]“
steuernetz.de - Die Online-Zeitung für Steuern, Recht, Finanzen
„Dauer Antrag auf schlichte Änderung “