Schuldzinsen, Betriebliche
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei einem gemischten Konto müssen Sie die Schuldzinsen mithilfe der »Zinszahlenstaffelmethode« in betriebliche und private Zinsen aufteilen (BMF-Schreiben vom 17.11.2005, BStBl. 2005 I S. 1019). Die privat veranlassten Schuldzinsen sind dann nicht absetzbar. Das gilt auch für Zinsen von weniger als â?¬ 2.050,00 (BFH-Urteil vom 21.6.2006, XI R 14/05, BFH/NV 2006 S. 1832; Az.“
„Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.“
„abzuziehen; eine Tätigkeit, die nach 16Â Uhr begonnen und vor 8Â Uhr des nachfolgenden Kalendertags beendet wird, ohne dass eine Ãbernachtung stattfindet, ist mit der gesamten Abwesenheitsdauer dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen ...“