Schulgeld, Sonderausgaben
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dann ist das Beste aber auch nicht gerade billig, denn viele dieser Heime verlangen geradezu horrende Schulgelder. Da aber auch der Staat möchte, daß aus Ihrem Kind mehr als ein autoaufbrechender Kleinkrimineller wird, können Sie immerhin 30 % der anfallenden Zahlungen als Sonderausgaben dem Finanzamt in Rechnung stellen. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine staatlich genehmigte oder erlaubte Ersatzschule oder eine anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule ...“
„Wenn Sie also neben dem Schulgeld noch weitere freiwillige Zahlungen an eine gemeinnützige Ersatz- oder Ergänzungsschule oder deren Förderverein leisten, geben Sie der Gesellschaft etwas, für das Sie auch etwas erhalten: Steuererleichterungen. Denn das Geld, das Sie auf diese Weise in die Zukunft Ihrer Kinder investieren, können Sie zusätzlich zum eigentlichen Schulgeld in der Rubrik Sonderausgaben bei den Spenden eintragen ...“